Teilkasko · Hagelschaden · Berlin & Brandenburg

Hagelschaden über
Teilkasko abrechnen

Hagelschäden werden von der Teilkaskoversicherung übernommen — ohne Verlust des Schadenfreiheitsrabatts. Wir übernehmen die komplette Dokumentation und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

  • Kein SF-Rabatt-Verlust
  • Originallack bleibt erhalten
  • Reparatur oft noch am gleichen Tag

So läuft die Versicherungsabwicklung ab

Vier einfache Schritte — von der Schadensmeldung bis zur fertigen Reparatur.

01

Foto einsenden

Schicken Sie uns Fotos des Hagelschadens. Wir bewerten den Schaden kostenlos und erstellen ein professionelles Gutachten für Ihre Versicherung.

02

Versicherung informieren

Melden Sie den Schaden bei Ihrer Teilkaskoversicherung. Auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation und liefern alle erforderlichen Unterlagen.

03

Termin vereinbaren

Nach Freigabe durch die Versicherung vereinbaren wir einen Termin. In den meisten Fällen ist Ihr Fahrzeug noch am selben Tag fertig.

04

PDR-Reparatur & Abrechnung

Wir entfernen alle Dellen spurlos per PDR — ohne Lackierung, ohne Wertverlust. Die Rechnung geht direkt an Ihre Versicherung.

Ihre Vorteile bei der Teilkasko-Abrechnung

  • Kein Verlust des Schadenfreiheitsrabatts — Hagelschäden bei Teilkasko sind anrechnungsfrei
  • Keine Selbstbeteiligung bei vielen Tarifen
  • PDR ist die von Versicherungen bevorzugte Reparaturmethode
  • Originallack bleibt erhalten — kein Wertverlust für das Fahrzeug
  • Schnellere Abwicklung als herkömmliche Karosseriewerkstatt
  • Professionelle Schadensdokumentation inklusive

Mit welchen Versicherungen arbeiten wir?

Wir arbeiten mit allen großen deutschen Kfz-Versicherern zusammen:

AllianzHUK-CoburgADACAXAZurichR+VGeneraliErgoGothaerLVM

Nicht dabei? Kein Problem — wir arbeiten mit allen deutschen Kfz-Versicherern.

Häufige Fragen zur Versicherungsabwicklung

Übernimmt die Teilkaskoversicherung Hagelschäden?

Ja. Hagelschäden gelten als Naturereignis und werden von der Teilkaskoversicherung (nicht Vollkasko) übernommen. Die Teilkasko ist dafür genau das richtige Instrument.

Verliere ich meinen Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse)?

Nein. Schäden, die über die Teilkasko abgerechnet werden, haben keinen Einfluss auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Dieser gilt nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Muss ich eine Selbstbeteiligung zahlen?

Das hängt von Ihrem Tarif ab. Viele Teilkaskoversicherungen sehen eine Selbstbeteiligung von 150–300 € vor. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer — bei manchen Tarifen entfällt die SB bei Hagelschäden komplett.

Welche Versicherungen akzeptieren PDR?

Alle großen deutschen Versicherer (Allianz, HUK-Coburg, ADAC, AXA, Zurich, R+V u. a.) akzeptieren PDR als vollwertige Reparaturmethode. PDR ist oft sogar die bevorzugte Methode, da sie günstiger ist als klassische Karosseriearbeit.

Wie lange läuft die Frist für die Schadensmeldung?

In der Regel haben Sie 1 Woche ab Schadenseintritt Zeit, den Schaden bei der Versicherung zu melden. Warten Sie nicht zu lange — melden Sie den Schaden so schnell wie möglich.

Kann ich den Schaden selbst bezahlen, wenn er unter der Selbstbeteiligung liegt?

Ja. Bei kleineren Hagelschäden lohnt es sich manchmal, den Schaden selbst zu zahlen, um eine Meldung an die Versicherung zu vermeiden. Wir beraten Sie ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoller ist.

Kostenlose Schadensbewertung

Beschreiben Sie den Schaden — Foto optional, kann auch später per WhatsApp nachgeschickt werden. Wir kümmern uns um das Gutachten und die Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Kein Foto zur Hand? Kein Problem — schicken Sie es später per WhatsApp.

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

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